Warning: "continue" targeting switch is equivalent to "break". Did you mean to use "continue 2"? in /home/httpd/vhosts/vpt-thurbo.ch/httpdocs/templates/1vpt/functions.php on line 177

VPT Thurbo. Bei uns bestimmst du!

Fragen & Antworten zu den GAV Kapiteln 7 & 8

Beteiligt sich die Firma Thurbo an der zusätzlichen Ferienwoche?

Mitarbeitende über 50 haben heute eine Zeitgutschrift von 120 Minuten, Mitarbeitende über 60 eine von 240 Minuten. Bleibt das bestehen?

Muss der Mitarbeiter die Zeit zu 125% auszahlen lassen oder kann er sie auch weiter auf dem Konto belassen?

Antworten zu diesen und anderen Fragen hier - zusammengestellt vom SEV - VPT Thurbo:

Häufig gestellte Fragen: Beantwortet aus Sicht des SEV

Momentan liegen erst die Eckwerte der wichtigsten Anpassungen an den GAV-Kapiteln 7 und 8 vor. Wir konnten unseren Mitgliedern keinen fixfertig ausformulierten GAV-Text vorstellen und zur Abstimmung vorlegen. Dennoch ist eine Abstimmung zum jetzigen Zeitpunkt nötig. Einerseits machen weitere Detail-Verhandlungen keinen Sinn, wenn unsere Mitglieder bereits heute deutlich machen können, dass sie mit den Grundsätzen der angestrebten Verhandlungslösung nicht einverstanden sind. Andererseits bestand aufgrund der bevorstehenden Ferieneintragungen allseits ein Interesse daran die Frage nach einer zusätzlichen Ferienwoche ab 2017 jetzt zu klären.

Die Verhandlungen über die neuen Kapitel 7 und 8 gehen nach einem allfälligen Ja aller vier Vertragsparteien zu den Eckwerten weiter. Dabei müssen weitere Fragen geklärt, verhandelt und in den GAV geschrieben werden. Damit werden Unsicherheiten und Fragen, die heute noch im Raum stehen, geklärt und beseitigt. Aber auch ein fixfertig ausgehandeltes Vertragsdokument wird nie alle Fragen abschliessend klären können. Jedes Vertragswerk, und ist es noch so gut und sauber formuliert, hinterlässt Unklarheiten und Interpretationsspielraum. Auch der alte GAV Thurbo war hiervon keine Ausnahme.

Im Folgenden sollen die wichtigsten Fragen beantwortet werden, die im Verlauf der Mitgliederabstimmung gestellt wurden. Nicht immer können diese beantwortet werden, denn (wie erwähnt) wesentliche Teile der beiden Kapitel müssen noch ausgehandelt werden.

Einführung einer zusätzlichen Ferienwoche

Beteiligt sich die Firma Thurbo an der zusätzlichen Ferienwoche?

Nein. Die zusätzliche Ferienwoche erkaufen sich die Mitarbeitenden dadurch, dass ihr Rasttagsanspruch um 5 Tage reduziert wird.

Muss ich neu 50 Stunden mehr arbeiten?

Nein. Die Jahresarbeitszeit erhöht sich zwar um 50 Stunden (1950 auf 2000 Stunden). Durch die Umwandlung von 5 Rast- in Ferientage erhält jedoch jeder Mitarbeiter eine Zeigutschrift von 5 mal 492 Minuten = 41 Stunden. Auch die übrigen 20 Ferientage werden neu mit 492 statt mit 468 Minuten vergütet. Dadurch erhält jeder Mitarbeitende weitere 8 Stunden gutgeschrieben. Effektiv erhöht sich die Jahresarbeitszeit also um eine Stunde. Dafür wird eine Erhöhung des Jahreslohnes um 0.1% als Ausgleich vorgenommen (eine Arbeitsstunde entspricht 0.05%).

Wie sieht es aus für die Mitarbeitenden, die altersbedingt schon eine oder zwei zusätzliche Ferienwochen hatten?

Auch ihr Ferienanspruch erhöht sich. Mitarbeitende über 50 haben neu 6 Wochen Ferien. Mitarbeitende über 60 haben neu 7 Wochen Ferien.

Mitarbeitende über 50 haben heute eine Zeitgutschrift von 120 Minuten, Mitarbeitende über 60 eine von 240 Minuten. Bleibt das bestehen?

Diese Zeitgutschriften braucht es nicht mehr. Da neu alle Ferientage mit 492 Minuten gerechnet sind die Ferien kein Verursacher von Minuszeit mehr. Eine Nachkorrektur im Arbeitszeitkonto ist somit nicht mehr nötig.

Die Möglichkeit zum Bezug von einer Woche Ferien in Einzeltagen ist im Ferienreglement festgehalten. Wird sich daran etwas ändern?

Das Ferienreglement ist grundsätzlich Sache der Ferienkommission und der PeKo. Aufgrund der ausgehandelten Eckwerte von Kapitel 7 und 8 ergibt sich aber überhaupt keine Notwendigkeit zu einer Einschränkung der Möglichkeit zum Bezug einer Ferienwoche in Einzeltagen.

Grenzwerte und Zeitübertrag

 Wie sind die Grenzwerte +50 pro Kalenderjahr und +100 als maximaler Saldo zustande gekommen?

Im bisherigen GAV wurde ein Grenzwert von 75 Stunden festgehalten, bis zu dem ein Mitarbeitender Stunden ansammeln kann. Es besteht eine grundlegende Differenz zwischen Thurbo und den Verbänden in der Frage, ob dieser Grenzwert pro Kalenderjahr oder als überjähriger Saldo zu verstehen ist. Die neuen Grenzwerte sind als Kompromiss im doppelten Sinn zu werten. Es wird neu klar aufgeschlüsselt wie viel Mehrarbeit pro Kalenderjahr und in der Summe geleistet werden darf. Und die Höhe der beiden Grenzwerte bedeutete für beide Seiten eine Bewegung von 25 Stunden von der jeweiligen Ausgangsposition her gesehen. Die 50er-Schritte knüpfen zudem an andere Abstufungen im GAV an.

Was passiert mit der Zeit über dem Jahresgrenzwert?

Leistet ein Mitarbeitender in einem Kalenderjahr mehr als 50 Stunden Mehrarbeit, wird die Zeit über 50 Stunden entweder auf das Überzeit- oder auf das Zeitsparkonto übertragen (je nach Wunsch des Mitarbeitenden).

Was passiert mit der übrigen Mehrarbeit?

Die Mehrarbeit zwischen 1 und 50 Stunden, die im Kalenderjahr erarbeitet wurde, wird aufs Folgejahr übertragen. Dieser Übertrag kann jedoch maximal bis zu einem Saldo von 100 Stunden erfolgen. Ist dieser Saldo erreicht, so werden alle weiteren Mehrarbeitsstunden entweder auf das Überzeit- oder auf das Zeitsparkonto übertragen (je nach Wunsch des Mitarbeitenden).

Zeitsparkonto

Wozu kann ich das Zeitsparkonto brauchen?

Das Zeitsparkonto ist ein Schutz für den Mitarbeitenden. Die dort angesammelten Zeitguthaben sind vor dem Zugriff des Unternehmens gesichert. Der Mitarbeitenden kann nicht zum Bezug gezwungen werden (zB bei Personalüberbestand) und sie kann auch nicht durch kalten Zeitabbauaktionen verschwinden. Der Mitarbeiter alleine entscheidet wann er sein Zeitkonto leeren möchte.

Dazu bestehen verschiedene Möglichkeiten für den Zeitbezug:

  • Bezug einzelner arbeitsfreier Tage
  • Bezug ganzer Wochen oder Monate bezahlter arbeitsfreier Zeit
  • Individuelle Arbeitszeitreduktion bei vollem Lohn
  • Vorzeitiger Altersrücktritt bei weiterlaufendem Arbeitsverhältnis

Wie ist der Zeitbezug geregelt?

Die Details zum Bezug der Zeitguthaben sind noch auszuhandeln. Der Verhandlungsgemeinschaft schwebt ein ähnliches System wie beim Ferienbezug vor, das jedoch noch auf die Besonderheiten des Zeitsparkontos angepasst werden muss.

Im Grundsatz hat der Mitarbeitende einen Anspruch darauf, dass er sein Zeitguthaben beziehen kann. Ist das aus betrieblichen Gründen innerhalb von 24 Monaten nicht möglich, so hat der Mitarbeitende das Recht sein Zeitguthaben in Überzeit umwandeln und zu 125% auszahlen zu lassen.

Muss der Mitarbeiter die Zeit zu 125% auszahlen lassen oder kann er sie auch weiter auf dem Konto belassen?

Diese Situation wurde von den Sozialpartnern noch nicht bis ins Detail durchdiskutiert, aber aus unserer Sicht spricht nichts dagegen. Wichtig ist, dass es für das Unternehmen spürbare (sprich finanzielle) Folgen hat, wenn es den Zeitbezug innert 24 Monat nicht ermöglichen kann.

Wie lange kann ich die Zeit auf dem Konto stehen lassen?

Bis zu einem maximalen Saldo von 1000 Stunden ist es alleinige Sache des Mitarbeitenden, wie lange er die Zeit auf dem Konto stehen lassen will. Bevor dieser Saldo erreicht wird, vereinbart der Mitarbeitende mit seinem Vorgesetzten wie er innerhalb des Grenzwertes zu verbleiben gedenkt.

Ist der Zeitbezug vor der Pensionierung garantiert?

Von einer Garantie zu reden ist schwierig. Es gibt jedoch Aussagen der Arbeitgebervertreter die uns optimistisch stimmen, dass ein Zeitbezug vor der Pensionierung sicher gewährt werden kann. Auch hier gilt der Grundsatz: je weiter im Voraus man einen Zeitbezug ankündigt, desto besser die Chancen, dass er gewährt wird.

Kann die Limite von 1000 Stunden aufgehoben werden, wenn ein Zeitbezug nicht möglich ist und der Mitarbeitende weiter Zeit ansammelt?

Das ist nicht vorgesehen, denn die festgeschriebene Limite würde grad schon wieder in Frage gestellt, wenn wir gleichzeitig grad schon die Ausnahmen davon regeln.

Das Vorgehen in diesem Fall wurde aber noch nicht abschliessend behandelt. Eine umgehende Auszahlung mit einem Zuschlag von 25% als Überzeit erscheint uns in dieser Situation aber als folgerichtig.

Was passiert mit dem Zeitguthaben, wenn jemand kündigt?

Klar ist, dass ein Zeitbezug während der Kündigungsfrist vom Mitarbeitenden nicht erzwungen werden kann. Besteht aus betrieblicher Sicht aber die Möglichkeit zum Zeitbezug, so sind alle Beteiligten angehalten das Zeitsparkonto über einen Zeitbezug zu leeren.

Ist ein Zeitbezug während der Kündigungsfrist nicht möglich, so muss das Zeitguthaben ausbezahlt werden. Die Modalitäten dieser Auszahlungen sind in den kommenden Verhandlungen noch weiter zu definieren.

Arbeitszeitmodelle

Besteht weiterhin die Möglichkeit die individuelle JAZ um 50 resp. 100 Stunden zu erhöhen?

Eine Erhöhung der individuellen JAZ um 100 Stunden ist nicht mehr möglich. Die Normalarbeitszeit beträgt neu 2000 Stunden. Mit 2100 Stunden geplanter JAZ läge der Mitarbeiter so nahe am absoluten AZG-Maximum, dass eine Verletzung des AZG zu wahrscheinlich würde, als dass man dieses Modell noch hätte anbieten können.

Eine Erhöhung der individuellen JAZ um 50 Stunden ist hingegen weiter möglich. Der Mitarbeitende hat die Wahl ob er sich die Mehrarbeit in Form von 102.7% Lohn auszahlen lässt oder eine Gutschrift von 50 Stunden im Zeitsparkonto bekommt.

Wie geschieht die Zeitgutschrift auf das Zeitsparkonto?

Der neue GAV führt hier zu einer Vereinfachung und Klärung, weil auf eine Umrechnung von Arbeitsstunden in Tage verzichtet werden kann. Die 50 Stunden Mehrarbeit über das Arbeitszeitmodell gemäss Artikel 7.2 GAV werden direkt als 50 Stunden auf das Zeitsparkonto gutgeschrieben.

Bestehen die Möglichkeiten zur Reduktion der individuellen JAZ weiterhin?

Die Möglichkeiten zur Reduktion der JAZ um 50 und 100 Stunden bestehen weiterhin.

 

 

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.